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Themenüberblick

Einen schönen guten Tag ,

auch in dieser Ausgabe unseres WSS-Newsletters haben wir wieder spannende Steuerthemen für Sie vorbereitet. Dazu gehört z.B. wie Sie mit Zuwendungsnießbrauch an Kinder Steuern sparen können, was Sie bei der verbilligten Vermietung von Immobilien an Angehörige beachten sollten oder warum es sich häufig lohnt, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Lesen Sie doch gleich mal rein...

Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

Mit aktiven Grüßen

Ihre
WSS AKTIV BERATEN

01 Steuern sparen mit Zuwendungsnießbrauch an Kinder

Modell wurde aktuell vom BFH bestätigt und eignet sich (auch) zur Finanzierung des Studiums eines Kindes

Meist unterliegen Eltern mit ihren Einkünften einem höheren Steuersatz als die Kinder. Da wäre es aus steuerlicher Sicht günstig, wenn Eltern den Kindern eine Einkunftsquelle übertragen würden, damit nicht sie selbst, sondern die Kinder die entsprechenden Einkünfte mit einem wesentlich niedrigeren Steuersatz versteuern müssen. Dieser sogenannte „Zuwendungsnießbrauch“ kann auch zur Finanzierung eines Studiums des Kindes genutzt werden. Was das genau bedeutet lesen Sie hier:

02 Steuerfalle schnappt zu

Meldepflichten der Plattformbetreiber wurden auf 1. April 2024 verschoben

Das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz vom 20.12.2022 sieht Meldepflichten über Verkaufsdaten für Plattformbetreiber wie Ebay, Airbnb oder auch MyHammer an die Finanzverwaltung vor. Die Anwendung des Gesetzes wurde durch das BZSt nochmal durch eine „Übergangsregelung“ auf den 1. April 2024 verschoben. Welche Verkaufsdaten tatsächlich meldepflichtig sind und was genau das Finanzamt erfährt finden Sie unter u.s. Link.

03 Vermietung: Keine Steuerersparnis durch Vermietung von Luxusimmobilien

Wird ein Objekt mit einer Größe von mehr als 250 qm Wohnfläche vermietet, können Vermietungsverluste nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

04 Verbilligte Vermietung an Angehörige

66%-Grenze im Auge behalten
Gerade wenn eine Immobilie an nahe Angehörige zu Wohnzwecken überlassen wird, liegt das Entgelt häufig unterhalb der ortsüblichen Miete. Um sich dennoch den vollen Werbungskostenabzug zu sichern, sind verschiedene Punkte zu beachten. Diese finden Sie unter dem folgendem Link.


05 Aktuelle Rechtsprechung zum Firmenwagen von Arbeitnehmern
Ohne arbeitsvertragliche Regelung mindern Garagenkosten den geldwerten Vorteil nicht

Für die private Nutzung eines Firmenwagens muss man einen geldwerten Vorteil versteuern. Dieser kann jedoch reduziert werden, wenn der Arbeitnehmer einen Eigenanteil für die Nutzung des Wagens zahlt. Was gilt hier bei Garagenkosten des Arbeitnehmers?

06 Statistik: Fast zwei Drittel der Einsprüche waren erfolgreich

Hohe Anzahl an Einsprüchen verbunden mit hoher Erfolgsquote
Die hohe Erfolgsquote bei den Einsprüchen zeigt, dass es sich durchaus lohnen kann, Einspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einzulegen. Rund 2/3 der Einsprüche sind erfolgreich, so dass Bescheide zu Ihren Gunsten geändert wurden.


INTERAKTIV

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