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EINEN SCHÖNEN GUTEN TAG  ,

das Bundeskabinett hat am 30.08.2023 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness  (Wachstumschancengesetz) beschlossen.

Gegenüber dem Referentenentwurf vom 14.07.2023 haben sich noch wesentliche Änderungen ergeben. Besonders hinweisen möchten wir Sie auf die Einführung einer Investitionsprämie für Klimaschutzinvestitionen, die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sowie die befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude.

Der Gesetzesentwurf ist sehr umfangreich und enthält viele Detailregelungen. Im Folgenden fassen wir für Sie ausgewählte Maßnahmen zusammen. 

Hinweis: Das Gesetz befindet sich nun im parlamentarischen Prozess, die Stellungnahme des Bundesrats wird in seiner Sitzung am 29.09.2023 erwartet. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2023 abgeschlossen werden.

Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

Mit aktiven Grüßen

Winfried E. Schmid I Christian Lamers I Armin Horn I Elisabeth Zink
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THEMENÜBERBLICK

Abschnitt 1
Abschnitt 2
Abschnitt 3
Abschnitt 4

 

1.FÜR UNTERNEHMEN 

geplante Verbesserungen 

Das Wachstumschancengesetz umfasst verschiedene Verbesserungen für Unternehmen. Die geplanten wesentlichen Verbesserungen im Bereich der Sonderabschreibung, der befristeten Wiedereinführung der degressiven Abschreibung, der Änderungen bei der Firmenwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen sowie der Verbesserungen im Bereich der Verlustverrechnung haben wir auf unserer Website für Sie zusammengefasst. 

  

2. FÜR PRIVATPERSONEN

geplante Verbesserungen

Besonders für Vermieter ist die befristete Einführung einer degressiven Abschreibung in Höhe von 6% für Wohngebäude zu nennen. Weitere wichtige Änderungen im Bereich der Verlustverrechnung oder für Rentner finden Sie unter u.s. Link.



 

3. KLIMASCHUTZ-INVESTITIONS-PRÄMIENGESETZ 

und Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung

Ziel der Klimaschutzprämie ist eine steuerliche Investitionsförderung von Klimaschutzinvestitionen für alle Unternehmen. Gefördert werden die Anschaffung oder Herstellung beweglicher Wirtschaftsgüter, die geeignet sind, die Energieeffizienz des Unternehmens zu verbessern. Letzteres ist durch die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts nachzuweisen. Weitere Informationen finden Sie unter u.s. Link.

  

4. GEPLANTE  BÜROKRATIEENTLASTUNGEN

und Maßnahmen zur Bekämpfung unerwünschter Steuergestaltungen

Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Vereinfachung, Modernisierung sowie Verbesserung der Steuerfairness. Durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen sollen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie entlastet werden. Ebenfalls sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die dazu beitragen, unerwünschte Steuergestaltungen aufzudecken und abzustellen.



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